Gerichtsurteil: Versicherungen dürfen nicht mehr zwischen Mann und Frau unterscheiden
Stand: 09:45:58, 14.09.2011 Autor: t.poetschan
Als "Erdbeben in der Versicherungswelt" bezeichnete Axel Kleinlein das Urteil (Quelle: Handelsblatt). Bereits bei der Riester-Rente wurden die Beiträge ohne die Berücksichtigung des Geschlechts berechnet. Die Riester-Rente wurde damit für die Männerwelt spürbar teurer. Positiv dürfte sich das Angebot jedoch auf die Aktionäre von Versicherungsgesellschaften auswirken.
Große Versicherungsgesellschaften warnen bereits vor einem Preisanstieg bei den Tarifen. Die grundsätzliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist im europäischen Recht eine tragende Säule. Für Versicherungsgesellschaften gab es jedoch bislang Ausnahmeklauseln die eine Gleichstellung der Geschlechter verhinderten. Versicherungstarife werden nach dem statistischen Risiko (Sterbetafeln) berechnet. Den Statistiken zufolge sind Frauen demnach für die Versicherer ein "höheres Risiko".
Da Frauen nach den statistischen Werten älter als Männer werden, und damit länger eine monatliche Rente erhalten, müssen Frauen mehr bezahlen. Wenn nun die Gesamtkalkulation der Versicherer auf eine Gleichsetzung der Geschlechter getrimmt wird, müssen Männer bei gleich hoher Rente mehr als eine Frau bezahlen. Übrigens: Risikolebensversicherungen verlangen bisher wegen der niedrigeren Lebenserwartung von Männern höhere Beiträge für das männliche Geschlecht... eine Gleichsetzung der Geschlechter führt hiermit zu einer Vergünstigung der Risikolebensversicherungen für Männer.
Für die Frauen wird jedoch die KFZ-Versicherung spürbar teurer. Statische Werte sprechen sich hier nämlich positiv für das weibliche Geschlecht aus. Männer müssen bisher einen höheren Beitrag als Frauen bezahlen, weil Männer statistisch mehr Unfälle verschulden. Nach der neuen Rechtssprechung dürfen Statistiken solcher Art jedoch nichtmehr in die Beitragskalkulation einfließen. Fazit: Frauen zahlen genausoviel wie Männer.
Auch weitere Versicherungsarten wie z. B. die Unfallversicherung, welche oftmals nur bei Männern in Risikogruppen geteilt ist und je nach Beruf einen Beitragszuschlag auslöst, müssen auf den Prüfstand.
Das Gericht verwies auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004. Demnach wurden geschlechtsneutrale Prämien schon von 2007 an verlangt. Ausnahmen in der Kalkulation seien nur geduldet wenn das Geschlecht ein „bestimmender Risikofaktor“ ist und dies durch versicherungsmathematische und statistische Daten bekräftigt werden kann.
Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht den europäischen Gerichtshof um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnte bereits vor Tariferhöhungen. Aktuell arbeitet der Verband an einer weiteren Stellungnahme.








