Offenes Verfahren: Gleichbehandlung für alle!
Stand: 09:45:34, 14.09.2011 Autor: t.poetschan
Während der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber pro gefahrenem Kilometer mit dem Privat-PKW 0,30 € steuerfrei ersetzt bekommen kann, erhält beispielsweise der Beamte in einigen Bundesländern auch gerne mal 0,35 € je gefahrenem Kilometer erstattet.
Gegen die Ungleichbehanldung wurde Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht. Das noch laufende Verfahren ist unter Aktenzeichen VI B 145/10 eröffnet worden. Die eingereichte Beschwerde eröffnet eine sogenannte "Nichtzulassungsbeschwerde", das bedeutet zunächst eine Prüfung der obersten Steuerrichter ob das Verfahren zugelassen wird.
Wie profitieren denn nun Arbeitnehmer von diesem Verfahren? Als Arbeitnehmer kann man bereits den höheren Kilometersatz in der Steuererklärung geltend machen und sich anschließend mit dem Steuerbescheid einen Einspruch offen halten. Sollte das Verfahren dann zum Vorteil für die Arbeitnehmer enden kann man mit einer weiteren Steuererstattung rechnen.
Auch Selbstständige die ihren PKW im Privatvermögen halten können so verfahren. In der Einspruchsbegründung sollte man auf das offene Verfahren beim Bundesfinanzhof verweisen und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Hierbei handelt es sich um eine wiedergegebene Empfehlung des "Bund der Steuerzahler". Unsere Ausführungen stellen keine persönliche Empfehlung dar.
Ebenfalls kann unsere Ausführung aufgrund mangelnder Fachkompetenz im Steuerrecht nicht als "Steuerberatung" gesehen werden.








