Haftpflichtversicherung
Nach heutiger Rechtssprechung ist die Haftung von Gewerbetreibenden immer strenger
Für Ihren Betrieb haften SieEgal in welchem Wirtschaftssektor Sie tätig sind, jederzeit drohen Haftungsansprüche aus Ihrem Dienstleistungs-, Werksleistungs-, Handels- oder Produktaktivitäten. Dazu kommt eine immer strenger werdene Rechtssprechung. Immer strenger wird die Haftung auferlegt. Oftmals braucht dabei der Geschädigte keinerlei Beweise für Ihr verschulden vorbringen. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist möglich!
Bauherren haften
Wenn Sie für Ihren Betrieb einen Neubau errichten lassen oder nur einen An- / Umbau vornehmen ist eine Bauherrenhaftpflicht sehr zu empfehlen. Denn so ein Bauvorhaben bringt für Ihre Umwelt ein erhebliches und vorallem nicht abschätzbares Risiko mit sich. Als Bauherr haben Sie per Gesetz die Pflicht Ihr vorhaben genauestens zu überwachen. Dies gilt außerdem wenn Sie beispielsweise Planungsarbeiten durch Dritte machen lassen.
Als Bauherr haften Sie beispielsweise wenn Ihre Baustelle nicht ordnungsgemäß gesichert wurde und dadurch jemand zu Schaden kommt. Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt Ihr Risiko beim Beginn der Baustelle und sichert Ihr Vermögen.
Risiken des Berufs
Egal ob Sie zur Berufsgruppe der Ärzte, Architekten, Finanzberater, Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsberater, Ingenieure, Journalisten, Künstler, Lehrer, Notare, Rechtsanwälte gehören. Sie sind beruflich in einer Situation in der je nach Meinungslage Ihres gegenübers schnell die Rede von einem Vermögensschaden sein kann. Eine Berufshaftpflicht sichert Sie gegen so etwas ab. Entstandene Vermögensschäden gleicht die Berufshaftpflichtversicherung für Sie aus und schützt somit Ihr Vermögen.
Vermögensschäden können immer passierenIm Rahmen ihres Berufs kann es versehentlich passieren dass Sie Dritte schädigen
Der Gesetzgeber verpflichtet sogar die Kammerberufe, sich gegen diese Gefahren zu versichern. Es ist für Sie als Unternehmer daher sinnvoll sich gegen die Risiken, die sich aus der gesetzlichen geregelten Verpflichtung ergeben, Vermögensschäden zu ersetzen, abzusichern.

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