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KFZ-Versicherer pleite - Was jetzt?

Stand: 17:36:03, 11.10.2010 Autor: t.poetschan


Dank dem europäischen Binnenmarkt, ist es ausländischen Versicherungsgesellschaften gestattet innerhalb Deutschlands Versicherungsprodukte zu verkaufen, ohne unter der Überwachung der BaFin oder einer Registrierungsstelle zu stehen. Jetzt ist es soweit, der Niederländische Versicherer IIC (International Insurance Corporation), und bei so etwas wird es dann schnell kompliziert.

Deutschlandweit sind jedoch nicht nur über 35.000 Kunden des Versicherers betroffen, sondern theoretisch alle restlichen KFZ-Versicherten auch. Grundsätzlich haben alle die mit einem IIC-Kunden einen Unfall haben, ein Problem.

Für alle IIC-Kunden gilt: Neuen Versicherungsschutz suchen, denn bis Ende August läuft dieser ohnehin bei der IIC aus. Alle Kunden die ab August keinen Versicherungsschutz mehr haben, und damit auch einen Teil ihrer Prämie zurückbekommen müssten, können die zu viel bezahlte Versicherungsprämie innerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen. Die Kunden des sinkenden Schiffs "IIC" stehen nun zahlreiche Versicherungsunternehmen zur Verfügung. Die schwäbische "SV" (Sparkassenversicherung) wirbt sogar mit Sonderkonditionen von bis zu 5 % Rabatt auf den Normaltarif.

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Sollte ein IIC-Kunde Sie im Straßenverkehr schädigen, und dadurch einen Haftpflichtschaden verursachen, bleiben Sie jedoch nicht auf Ihren Kosten sitzen. Die IIC zahlt zwar nach Meldungen seit Monaten keine Schadenzahlungen mehr aus, jedoch müssen Unfallopfer nicht fürchten, dass kein Geld fließt. Denn für Notfälle haben die deutschen Kfz-Versicherer die "Verkehrsopferhilfe" gegründet. Die Verkehrsopferhilfe die bereits 1963 gegründet wurde, ist ein Garantiefonds. Der eigentliche Sinn des Garantiefonds/Verkehrsopferhilfe ist es, geschädigte deren Unfallgegner nicht mehr ermittelt werden kann (Unfallflucht) zu entschädigen. Aber auch im Insolvenzfall ist der Verein für die rund 50 Mio. KFZ-Versicherten in Deutschland da.

Die IIC war besonders bekannt durch "Ladycar-Online" und "Ineas". Sollten Sie geschädigter in einer Schadensache sein, bei der die gegnerische Versicherungsgesellschaft eine der oben genannten ist, raten wir Ihnen sich nach Aachen an den ISB-DEKRA, Claims Service, Boxgraben 38, 52064 Aachen, Fax: 0241/515 78 30, E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com zu wenden.

Wichtig zu beachten ist hierbei aber, dass dies nur bei Haftpflichtschäden greift. Ein Kaskoschaden muss über die eigene Versicherung abgewickelt werden.

Als Schlusswort bleibt nur eines zu sagen: Seit 1963 ist in Deutschland kein KFZ-Versicherer mehr pleite gegangen. Die Deutschen Versicherer sind stabile und zuverlässige Partner.




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