Hausratversicherung und Glasversicherung

Eine Hausratversicherung schützt vor finanziellem Verlust durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasserschäden und weiterem.

Versichert ist das gesamte Inventar des Haushaltes, also Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände (mobile Gegenstände). Dazu zählen unter anderem Möbel, Schmuck und Kleidung. Mit dem Gebäude verbundene Gegenstände (z.B. Einbauschränke) sind in einer Hausratversicherung nicht mit versichert, diese sind durch die Wohngebäudeversicherung gechützt.

Möbel die in der Hausratversicherung versichert sind
Bildquelle: © AWFG_Berlin / pixabay.com

Werden zum Beispiel Möbel durch einen Brand zerstört, ersetzt die Hausratversicherung nicht nur den Wert, den die Möbel zum Zeitpunkt des Brandes hatten, sondern den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert (Kosten für eine Sache der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand). Sollte eine Reparatur möglich sein, übernimmt die Hausratversicherung auch die Reparatur und einen eventuell zurückbleibenden Wertverlust. Kosten werden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

Der Schutz gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der Wohnung. Ist man zum Beispiel auf der Straße unterwegs und das Smartphone wird geklaut, kann auch dieser Schaden über die Hausratversicherung abgerechnet werden (sog. Außenversicherung).

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist durch Absprache mit dem Versicherungsunternehmen eventuell möglich.

Versichern Sie Ihre Gläser mit einer Glasversicherung

  • „Scherben bringen Glück!“, aber auch enorme Kosten.
    Daher sollte man für den Fall der Fälle eine Glasversicherung haben, die die Kosten für die Scherben übernimmt.

Die Glasversicherung ist eine Allgefahrendeckung. Egal, ob die Scheibe durch einen Stein oder einen starken Windstoß kaputt gegangen ist, Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen.
Versichert ist Glasbruch bspw. aufgrund von Unwettern, Einbruch oder durch vorsätzliche Zerstörung bzw. Vandalismus. Sogar wenn Sie selbst durch eine Unachtsamkeit eine Scheibe zertrümmern, sind die Kosten abgedeckt.
Ausgenommen sind Oberflächenbeschädigungen, wie z.B. Kratzer.

In der heutigen modernen Zeit wird eine Glasversicherung immer wichtiger. Neben Fenster und Türen sind unter anderem versichert:

  • Gebäudeverglasungen: Scheiben aus Glas/Kunststoff von Wintergärten, Duschkabinen, Sonnenkollektoren/Photovoltaikanlagen, Terrassen, Veranden usw.
  • Mobiliarverglasungen: Scheiben aus Glas/Kunststoff von Bildern, Schränken, Mikrowellen, Glaskeramik-Kochflächen, Platten aus Naturstein

Sollten Sie also einen eigenen Hausstand haben, kümmern Sie sich um eine Hausrat- und Glasversicherung, damit Sie im Schadenfall die Scherben nicht selbst aufheben müssen und auf den Kosten sitzen bleiben. Sprechen Sie uns gerne persönlich an, damit wir die passenden Versicherungsprodukte für Sie finden können.




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