Betriebsunterbrechungsversicherung

Was kann einem Unternehmen schlimmeres passieren, als dass der ganze Betrieb stillsteht?
Weiter anfallende Fixkosten (Löhne, Gehälter, Miete etc.), Nachteile beim Wettbewerb und Kundenabwanderung zu anderen Unternehmen.
Eine Betriebsunterbrechung kann zu massiven finanziellen Einbußen führen.

Betriebsunterbrechungsversicherung - Mitarbeiter kann nicht arbeiten
Foto: PublicDomainPictures@Pixabay.com

Deshalb sollte man mit einer Ertragsausfall- oder einer Betriebsunterbrechungsversicherung vorsorgen.
Eine Betriebsunterbrechung kann aus vielerlei Risiken resultieren. Ihr Betrieb kann durch Gefahren, wie zum Beispiel Feuer, Hagel, Einbruch oder auch technischen Defekten der Betriebsmaschinen, stillgelegt werden.

Sind Ihr Betriebsgebäude, technische Einrichtungen oder einzelne Betriebsräume durch einen Sachschaden also nicht mehr nutzbar, werden Ihnen der daraus entgangene Betriebsgewinn, sowie die fortlaufenden Kosten ersetzt. Versichert sind die Umsatzerlöse abzüglich des Wareneinsatzes, also der sogenannte Rohertrag.

Die Haftung des Versicherungsunternehmens ist auf eine bestimmte Haftzeit begrenzt. Die Haftzeit beträgt in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens und stellt die Zeitspanne dar, in der Betriebsgebäude und Maschinen wiederhergestellt werden können. Sie ist variabel und daher ausschlaggebend bei der Berechnung der individuellen Prämie.

Welche Betriebsunterbrechungsversicherung für welche Betriebsgröße?

Für Ladengeschäfte und kleinere Handwerksbetriebe ist die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) das Richtige.
Es handelt sich hier nicht um eine eigenständige Versicherung, sie wird immer als Kombiprodukt angeboten, da sie an die entsprechende Inhaltsversicherung (Feuer-, Einbruch-, Sturmversicherung etc.) gekoppelt wird. Es ist in der Regel eine Versicherungssumme von bis zu 1 Mio. Euro und eine Haftzeit von 12 Monaten Vertragsbestandteil.

Für Betriebe bis zum Mittelstand gibt es die Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung und für alle größeren Betriebe die Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung.
Dies sind, im Gegensatz zu der KBU, eigenständige Versicherungsverträge. Hier sind auch höhere Versicherungssummen und eine Verlängerung der Haftzeit auf bis zu 18 – 24 Monate möglich. Im Falle eines Schadens werden hier auch die Mehrkosten für anfallende Schichtarbeit und Überstundenzuschläge erstattet. Die Ertragsausfallversicherung hilft auch bei der Anmietung von Ersatzräumen aus, so dass das Unternehmen in der Zwischenzeit dennoch weiterarbeiten kann.

Welche Art von Betriebsunterbrechungsversicherung für Sie und Ihren Betrieb tatsächlich die richtige ist, hängt von vielerlei Faktoren ab. Meist ist die Feuer-BU-Versicherung die wohl wichtigste von allen. Ob jedoch auch andere Formen der BU-Versicherung in Frage kommen, hängt von der Art des Unternehmens ab.

Entscheidend ist in erster Linie die Versicherungssumme. Wir überprüfen gerne, welche Art von Ertragsausfallversicherung für Sie optimal geeignet ist.
Unsere Jahrelange expertise in der Gewerbekundenbetreuung und in der Abwicklung von Schadenereignissen ist dabei Ihr Vorteil.




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