Geboren am 27. Mai in Friedberg,ledig, keine Kinder.
Schule in Aindling, Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen, Reischlesche Wirtschaftsschule, Weymouth English Centre, Ausbilung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der Versicherungskammer Bayern, seitdem Eintritt in den Familienbetrieb.
Über Thomas Pötschan
Geboren am 27. Mai in Friedberg,ledig, keine Kinder.
Schule in Aindling, Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen, Reischlesche Wirtschaftsschule, Weymouth English Centre, Ausbilung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der Versicherungskammer Bayern, seitdem Eintritt in den Familienbetrieb.
Das Landgericht Bochum befasste sich in der Sache mit dem Aktenzeichen 9 S 204/14 um einen strittigen Schadenfall der Teilkaskoversicherung. Der Fahrer des PKW durchfuhr mit diesem eine tiefe, durch Starkregen verursachte Pfütze auf einer Autobahn. Das versicherte Fahrzeug hatte nach der Durchfahrt durch das Wasser einige Schäden die durch Kurzschlüsse hervorgerufen wurden. Der Versicherer lehnte die Leistung zunächst ab. Doch ein Gericht urteilte nun gegen den Versicherer.
Seit 2013 weisen wir unsere Kunden auf eine baldige Beitragserhöhung in der Rechtsschutzversicherung hin. Die Marktanalysen und äußeren Faktoren haben deutlich gemacht, dass eine solche Erhöhung unumgänglich ist. In den letzten Monaten haben einige Rechtsschutzversicherer die Beiträge um ca. 15 % nach oben korrigiert um die steigenden Schadenaufwendungen abzufangen.
Der Griff zum Handy während der Autofahrt ist seit längerem ein Tabu. Das mit Bußgeld belegte Verhalten eines Fahrzeugführers ist hinreichend bekannt. Doch während man das Handy einfach liegen lassen kann, so kann man neue Technik wearables nicht einfach so bei Seite legen. Die neuen Smartwatches, welche in Form einer Uhr am Handgelenk getragen werden, begleiten die Anwender den gesamten Tag am Handgelenk. Muss man als Smartwatch-Nutzer mit einem Bußgeld rechnen?
Wichtige Neuigkeiten für Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder Hausverwaltungen. Rechtlich hat sich im Bereich der Haftung bei Wasserschäden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum etwas geändert. Die bisher vorherrschende Meinung, man könnte nicht haftbar gemacht werden, weil man einen Wasserschaden ja nicht fahrlässig verschuldet, wurde nun in einem Urteil unter die Lupe genommen.
Hubertus G. ist ein lebenslustiger, rüstiger älterer Mann. Er trifft sich gerne mit seinen Freunden und macht Ausflüge und Reisen mit seiner Frau. Eines Tages ist er auf regennasser Fahrbahn mit seinem Auto unterwegs. Trotz angepasster Fahrweise kommt er von der Fahrbahn ab. Hubertus G. muss einen Anwalt einschalten. Dieser erhebt nach erfolglosem Schriftwechsel mit der Unfallversicherung Klage über 400.000,- € aufgrund der Vollinvalidität. Der Anwalt beruft sich hier u.a. auf Fehler im Gutachten.
Vor einiger Zeit berichteten wir über die deutsche Niederlassung der ASTRA Versicherung. In unserem Artikel „ASTRA, der neue Stern am Versicherungshimmel?“ gingen wir auf die modernen Ansätze, das frische Denken und die innovativen Produkte der deutschen Niederlassung der rumänischen ASTRA Versicherung ein. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Erwartungen hoch. Im Verlauf der Geschäftstätigkeit mehrten sich jedoch die Probleme und Anzeichen für tiefgreifendere Probleme.
Durch einen starken Sturm wird mitten in der Nacht eine hohe Fichte auf dem Nachbargrundstück entwurzelt und stürzt auf das Haus von Daniel M.
Herr M. wird in seinem Bett von der herabstürzenden Deckenverkleidung schwer verletzt. Die hierdurch entstandene Wirbelfraktur muss operativ versorgt werden.
Er hat Glück, dass er nicht querschnittsgelähmt ist. Die Behandlung und Genesung gestalten sich jedoch langwierig. Zusammen mit der Anschlussheilbehandlung ist Herr M. drei Monate außer Gefecht gesetzt.
Herr M. macht gegen die Nachbarin Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend. Zusätzlich verlangt er entgangenen Lohn, Haushaltsführungskosten, Zuzahlungen und Fahrtkosten in Höhe von 5.500,- €. Die Reparatur seines Hauses wird mit 60.000,- € angesetzt. Als Schmerzensgeld stellt er sich eine Summe von 30.000,- € vor.
Martin P. erlitt als Jugendlicher schuldlos einen Verkehrsunfall, bei dem es zu einer Trümmerfraktur des rechten Fußes kommt.
Die Verletzung führt zu einer Arthrose. Wenige Jahre später schließt Herr P. das Gymnasium als Jahrgangsbester ab und studiert Medizin.
Die 28-jährige Claudia K. hat ihr Studium abgeschlossen, einen Job angetreten und verdient damit das erste Mal in ihrem Leben eigenes Geld. Im Sommer entschließt sie sich, mit zwei Freudinnen für 3 Wochen Griechenland mit einem Rucksack zu bereisen. In der griechischen Hafenstadt Patras geraten die drei Damen im Bahnhof in eine Polizeikontrolle. Als Frau K. ihre Handtasche öffnet, um ihren Ausweis herauszuholen, fällt einem der Polizisten das Tränengasspray auf. Die Polizei verkündet ihr dann das Wort „arrested“.
UPDATE: http://www.a-concept.org/aktuelle-nachrichten/astra-versicherung-pleite Kennen Sie ASTRA? Nein – nicht das Auto! Auch nicht das norddeutsche ASTRA Bier. Hier geht es um eine Versicherungsgesellschaft die in Deutschland derzeit besonders in der Haftpflicht auf sich aufmerksam macht. Die ASTRA S.A., welche unter der Führung des erfahrenen Frank Löffler steht, gibt sich öffentlich in den sozialen Medien und im […]
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