Die Fälligkeit (oder auch Beitragsfälligkeit) ist der Zeitpunkt an dem der Beitrag zu zahlen ist. Die Fälligkeit kann bei unterjähriger Zahlweise abweichend zur Hauptfälligkeit sein. Bei halbjährlicher Zahlweise könnte der 01.01. die Hauptfälligkeit und der 01.07. eine Beitragsfälligkeit sein.
Als Folgeprämie bezeichnet man jene zu leistenden Zahlungen nach Begleichung der Erstprämie. Die Prämien richten sind immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Wann genau eine Folgeprämie fällig wird ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Die Fälligkeit der Folgeprämie ist von der vertraglich vereinbarten Zahlweise abhängig. Wie jede Prämie von Versicherungsverträgen sind diese im Voraus fällig. Die […]