Vers.-St.
Vers.-St. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
Vers.-St. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer
Als „Versicherungsprämie“ bezeichnet man den Beitrag zu einem Versicherungsvertrag. Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Lexikon Artikel zur Prämie von Versicherungsverträgen.
Die Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterliegt in Deutschland nicht der Mehrwertsteuer. Anstelle der Erhebung der Mehrwertsteuer wird die Versicherungssteuer auf die Beiträge (Prämie) zu Versicherungsverträgen erhoben. Nicht jeder Versicherungszweig unterliegt der Versicherungssteuer. Es finden sich Versicherungen auf deren Prämie keine Versicherungssteuer aufgeschlagen wird. Steuersätze Versicherungsart (§ 4 , 5, 6 VersStG) Steuersatz ab 1. Juli 2010 […]
VerSt. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer