GAP-Deckung

Wenn von einer „GAP-Deckung“ die Rede ist, meint man damit die Absicherung einer Deckungslücke. „GAP“ resultiert hierbei vom englischen „Gap“, was in deutscher Sprache für „Lücke“ steht. Mit der GAP-Deckung will man die Lücke zwischen dem erstattungspflichtigen Versicherungswert im Falle eines Totalschadens und einer offenen (an die versicherte Sache gekoppelten) Restschuld schließen. Die GAP-Deckung wird […]