Drittverwendbarkeit

Die „Drittverwendbarkeit“ ist ein anderes Word für den Fachbegriff „Fungibilität“. Es handelt sich hierbei um einen hauptsächlich bei Leasingverträgen vorkommenden Begriff. Die Vereinbarung einer Drittverwendbarkeit dient der Leasinggesellschaft zur Weiterverwertung des Leasingsobjekts im Falle von Zahlungsproblemen oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Fungibilität

Die „Fungibilität“ ist der Fachbegriff für das Wort „Drittverwendbarkeit“. Es handelt sich hierbei um einen Begriff der hauptsächlich bei Leasingverträgen vorkommen. Die Vereinbarung einer Fungibilität dient der Leasinggesellschaft zur Weiterverwertung des Leasingsobjekts im Falle von Zahlungsproblemen oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Andienungsrecht

Ein „Andienungsrecht“ beschreibt die vertragliche Verpflichtung eines Vertragspartners zum Kauf einer (üblicherweise) geleasten Sache zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Oftmals wird ein Andienungsrecht für den Fall einer fehlgeschlagenen Vertragsverlängerung vereinbart.

Leasinggeber

Der Leasinggeber ist überlicherweise eine Leasinggesellschaft, die einem Leasingnehmer eine Sache gegen Zahlung einer Miete (Leasingrate) zur Verfügung stellt / überlässt.

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer ist einer der beiden Vertragspartner in einem Leasingvertrag. Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, der von einem Leasinggeber in einem vertraglich festgelegten Zeitraum eine Sache mietet und nutzt. Der Leasingnehmer erwirbt aus dem Leasingvertrag diverse Rechte und Pflichten.