Elternzeit

Als Elternzeit bezeichnet man einen geregelten Anspruch auf Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes, den der Arbeitgeber einräumen muss. Den Anspruch auf Freistellung haben berufstätige Eltern (auch Adoptiveltern), wobei jedoch nur ein Elternteil den Anspruch ausüben kann, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen […]