Vorsatz

Der „Vorsatz“ liegt vor, wenn eine Tat wissentlich und willentlich ausgeführt und die möglichen Folgen in Kauf genommen werden oder diese gebilligt werden. Vorsatztaten sind grundsätzlich in allen Versicherungsprodukten ausgeschlossen.

VVG

Die Abkürzung „VVG“ steht für das Versicherungsvertragsgesetz. Hierbei handelt es sich um die wichtigste gesetzliche Rechtsgrundlage der Versicherungsverträge. Das VVG ist mehrere Bereiche unterteilt und behandelt alle Versicherungssparten. Das VVG gilt jedoch auch für nicht genannte Versicherungszweige. Einzig die Rückversicherung sowie die Seeversicherung ist hiervon ausgenommen. Die Regelungen des VVG können weitestgehend nicht zum Nachteil […]