Neuwert

Der „Neuwert“ beschreibt den Wiederbeschaffungswert einer Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Sofern es sich bei der Sache um ein selbst hergestelltes Wirtschaftsgut handelt, werden die Kosten für die Neuherstellung erstattet. Zum Neuwert werden auch erforderliche Kosten für die Wiederbeschaffung aufaddiert. (z. B. Überführungskosten)