Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht wird dem Versicherungsnehmer durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugestanden. Demnach kann eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins und alle nach dem VVG vorgeschriebenen Belehrungen und Bedingungen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen und kann ohne Nennung eines Grundes ausgebübt werden.

Widerruf

Der Widerruf beschreibt einen Vorgang, in dem eine Erklärung vom Erklärenden rückgängig gemacht werden kann. Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Widerrufsrecht.

Obliegenheiten

Unter „Obliegenheiten“ werden die Pflichten des Versicherungsnehmers bezeichnet. Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich zur Zahlung der Prämie sondern auch zu Obliegenheiten. Eine solche Obliegenheit könnte zum Beispiel die „Weisungen des Versicherers zu befolgen“ sein.

Grobe Fahrlässigkeit

Die „grobe Fahrlässigkeit“ ist ein Begriff des deutschen Rechts. Er wird im bürgerlichen Recht und im Strafrecht verwendet. Eine grob fahrlässige Handlung wird jenem angelastet, der einfache und nahe liegende Erwägungen, welche zur Vermeidung des Schadens dienlich gewesen wären, außer Acht lässt. Die Rechtssprechung sieht denjenigen als grob fahrlässig handeln, der die erforderliche Sorgfalt nach […]

Prämien

Als „Prämien“ bezeichnet man den Beitrag zu einem Versicherungsvertrag. Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Lexikon Artikel zur Prämie von Versicherungsverträgen.

Prämie

Als „Prämie“ wird das Entgelt des Versicherungsnehmers für den vom Versicherungsunternehmen zu erbringenden Versicherungsschutz bezeichnet. Die Prämie wird dem Versicherungsnehmer vom Versicherungsunternehmen in Rechnung gestellt. Die Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterliegt der Versicherungssteuer (abgekürzt durch Vst. oder VersSt.).  Teil der Prämie können auch Zuschläge des Versicherungsunternehmens werden. Zuschläge darf das Versicherungsunternehmen z. B. für unterjährige […]

VVG

Die Abkürzung „VVG“ steht für das Versicherungsvertragsgesetz. Hierbei handelt es sich um die wichtigste gesetzliche Rechtsgrundlage der Versicherungsverträge. Das VVG ist mehrere Bereiche unterteilt und behandelt alle Versicherungssparten. Das VVG gilt jedoch auch für nicht genannte Versicherungszweige. Einzig die Rückversicherung sowie die Seeversicherung ist hiervon ausgenommen. Die Regelungen des VVG können weitestgehend nicht zum Nachteil […]

Bereicherungsverbot

Als „Bereicherungsverbot“ versteht man einen wichtigen Grundsatz in der Schadenversicherung. Nach § 200 VVG darf die Entschädigung nicht höher sein als der Versicherungswert. Der Empfänger der Leistungen darf keine Summe erhalten die die Schadenhöhe übersteigen. Vom Bereicherungsverbot gibt es Ausnahmen: Bei der gleitenden Neuwertversicherung gilt das Bereicherungsverbot nicht. Ebenfalls sind Versicherungen, bei denen eine feste […]

Mehrfachversicherung

Eine Mehrfachversicherung liegt vor wenn bei mehreren Versicherungsunternehmen für ein und dasselbe Risiko Versicherungsschutz für die gleichen versicherten Gefahren besteht. Damit der Begriff der Mehrfachversicherung perfekt erfüllt ist, müssen die addierten Versicherungssummen oder die im Schadenfall fälligen Entschädigungen aller Risikoträger den Versicherungswert der versicherten Sache übersteigen. Der Versicherungsnehmer darf im Schadenfall insgesamt nicht mehr als […]

Doppelversicherung

Der Begriff „Doppelversicherung“ wurde im Zuge der Reform der VVG (Versicherungsvertragsgesetz) durch den präziseren Begriff Mehrfachversicherung ersetzt. Bestehen für ein Risiko mehrere Versicherungsverträge mit den gleichen versicherten Gefahren spricht man von einer Mehrfachversicherung. Siehe deshalb unseren Artikel zur Mehrfachversicherung