Haftung für Wasserschäden ohne Schuld? Möglich!

Bild: © Magnus Willeke / pixelio.de

Haftung für Wasserschäden ohne Schuld? Möglich!

Wichtige Neuigkeiten für Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder Hausverwaltungen. Rechtlich hat sich im Bereich der Haftung bei Wasserschäden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum etwas geändert. Die bisher vorherrschende Meinung, man könnte nicht haftbar gemacht werden, weil man einen Wasserschaden ja nicht fahrlässig verschuldet, wurde nun in einem Urteil unter die Lupe genommen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Verbrannter Nerv

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Verbrannter Nerv

Marcel W. leidet unter massiven Rückenschmerzen. Trotz intensiver Physiotherapie und Muskelaufbautraining kommt es zu keiner Besserung. Eine Kernspintomographie zeigt einen Bandscheibenvorfall bei Herrn W.

Nach weiteren Untersuchungen schlägt der behandelnde Facharzt Herrn W. vor, die Behandlung minimalinvasiv mit Hilfe eines speziellen Lasers durchzuführen. Dabei wird ein Glasfaserkabel mit Hilfe einer Nadel an die Bandscheibe herangeführt und die Bandscheibe mit dem Laser „beschossen“. Dadurch schrumpft die Bandscheibe etwas, drückt weniger auf den Nerv und verursacht so weniger oder keine Schmerzen mehr. Soweit die Theorie.