Rechtsschutzversicherung

Die Privat – Rechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den existentiell wichtigen Versicherungen. Jedoch kann Sie ein Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann sie unverzichtbar sein.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen.

Foto: liveostockimages/Shutterstock.com
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Im Wesentlichen erfolgt die Tarifierung der Rechtsschutzversicherung in der Unterteilung auf vier Bereiche des Alltags, die in etwa zu gleichen Teilen Anlass zum Streit geben:

Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich

Arbeitnehmer werden hier im jeweiligen Anstellungsverhältnis geschützt. Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.

Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich

Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst im Familienrechtsschutz für Nichtselbständige auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes). Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).

Rechtsschutzversicherung für das Wohnungs- und Mietrecht

Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.

Rechtsschutzversicherung für den privaten und familiären Bereich

Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.

Bei allem was versichert ist, gilt vieles jedoch auch als „nicht versicherbar“. Die wichtigsten Ausschlüsse sind:

  • Baurisiko
  • Erbstreitigkeiten
  • Scheidungen
  • Vertragsrecht für Selbständige (Einklagen offener Forderungen)

Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige Selbständige (je nach Branche) die Möglichkeit, das Vertragsrecht speziell einzuschließen.
Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, welche der Versicherungsnehmer jederzeit anrufen und telefonisch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann man hier sogar für ansonsten unversicherte Risiken anrufen. Ein Einschluss auf den man sicherlich achten sollte.
Für Hausbesitzer, die Wohnungen oder Gewerberäume vermieten, bedarf es eines speziellen Vermieterrechtsschutzes, wenn dieses Risiko mitversichert sein soll.
Besonderes Augenmerk empfehlen wir vor allem beratenden Berufen (z.B. Steuerberater, Versicherungsmakler etc.) und Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte) auf die Spezialstrafrechtsschutzversicherung zu legen. Diese kann existentiell wichtig und bedeutender als jede andere Form des Rechtsschutzes sein.