Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Verbrannter Nerv

Marcel W. leidet unter massiven Rückenschmerzen. Trotz intensiver Physiotherapie und Muskelaufbautraining kommt es zu keiner Besserung. Eine Kernspintomographie zeigt einen Bandscheibenvorfall bei Herrn W.

Nach weiteren Untersuchungen schlägt der behandelnde Facharzt Herrn W. vor, die Behandlung minimalinvasiv mit Hilfe eines speziellen Lasers durchzuführen. Dabei wird ein Glasfaserkabel mit Hilfe einer Nadel an die Bandscheibe herangeführt und die Bandscheibe mit dem Laser „beschossen“. Dadurch schrumpft die Bandscheibe etwas, drückt weniger auf den Nerv und verursacht so weniger oder keine Schmerzen mehr. Soweit die Theorie.

Herr W. entschließt sich, die Operation in einem Krankenhaus durchzuführen. Leider werden nach der Operation die Schmerzen schlimmer. Es geht so weit, dass er sich einer weiteren Operation an der offenen Wirbelsäule – allerdings in einem anderen Krankenhaus – unterziehen muss. Die dortigen Ärzte erklären ihm, dass durch die erste Laseroperation eine Nervenwurzel dauerhaft geschädigt wurde und die starken Schmerzen bleiben werden.

Herr W. vertritt daher die Auffassung, dass die Laseroperation fehlerhaft war und fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz. Als sich das gegnerische Krankenhaus weigert, erhebt Herr W. Klage auf eine Zahlung von 250.000,- €. Das Gericht holt mehrere umfangreiche chirurgische und neurologische Gutachten zur Frage ein, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Alle Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Laseroperation fehlerfrei durchgeführt wurde.
Es lässt sich nicht nachweisen, dass die Schmerzen aus einer Schädigung der Nervenwurzel durch den Laser resultieren. Das Gericht weist die Klage ab.

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Herr W. muss als unterliegende Partei die Kosten tragen. Die Kosten des Rechtsstreits belaufen sich auf insgesamt 51.000,- €. Davon entfallen fast 30.000,- € allein auf die Sachverständigenkosten, die vom Gericht hinzugezogen wurden.

Hintergrund dieses Artikels

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