Einlösungsbetrag
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Die „Erstprämie“ wird auch als Einlösungsbetrag oder Einlösungsprämie bezeichnet. Bei der Erstprämie handelt es sich um einen Bestandteil eines geschlossenen Versicherungsvertrags der äußerst wichtig ist. Sollte es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung geben, tritt der Versicherungsschutz erst nach Eingang der Erstprämie in Kraft. Hiervon ausgenommen sind anderslautende vertragliche Vereinbarungen wie zum Beispiel die vorläufige Deckung (eVB) […]
Das Deckungskapital bezeichnet den Teil des angesammelten Versicherungsbeitrags, der nicht für die Übernahme von Risiken dient sondern verzinslich angesammelt werden. Aus dem Beitrag zu einer Lebensversicherung wird neben der verzinslichen Ansammlung von Geldern auch das Risiko eines vorzeitigen Ablebens der versicherten Person getragen. Diese Risikoübernahme verursacht Kosten die vom Beitrag vor der Zuführung zum Deckungskapital […]
Die Fälligkeit (oder auch Beitragsfälligkeit) ist der Zeitpunkt an dem der Beitrag zu zahlen ist. Die Fälligkeit kann bei unterjähriger Zahlweise abweichend zur Hauptfälligkeit sein. Bei halbjährlicher Zahlweise könnte der 01.01. die Hauptfälligkeit und der 01.07. eine Beitragsfälligkeit sein.