Fahrzeughalter

Fahrzeughalter (Halter) von KFZ Als „Fahrzeughalter“ (oder auch Halter) wird derjenige bezeichnet, der ein Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dient als Beweis für die Haltereigenschaft. Bei einem Verkauf eines Fahrzeugs sollte der Eigentumsübergang deshalb schriftlich […]

Halter

Halter von KFZ Für die Definition des Halters eines KFZ bitten wir Sie den Lexikon-Artikel Fahrzeughalter zu lesen. Halter in anderen Gebieten Es kann auch andere Haltereigenschaften geben. Die Halterschaft bezeichnet immer ein Eigentumsverhältnis. So kann es den Hundehalter geben. Dieser ist im Eigentum eines Hundes und hält diesen für seinen eigenen Bedarf.