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Mehrfachversicherung

Eine Mehrfachversicherung liegt vor wenn bei mehreren Versicherungsunternehmen für ein und dasselbe Risiko Versicherungsschutz für die gleichen versicherten Gefahren besteht. Damit der Begriff der Mehrfachversicherung perfekt erfüllt ist, müssen die addierten Versicherungssummen oder die im Schadenfall fälligen Entschädigungen aller Risikoträger den Versicherungswert der versicherten Sache übersteigen.

Der Versicherungsnehmer darf im Schadenfall insgesamt nicht mehr als den Ersatz seines Schadens erhalten. Die Versicherungsunternehmen gleichen sich intern aus.

Der Versicherungsnehmer hat beim Bestehen einer Mehrfachversicherung ein Recht auf Beseitigung der Mehrfachversicherung. Das Recht des Versicherungsnehmers stammt aus § 79 VVG.

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