A B D E F G H I K L M N O P Q R S T Ü V W Z
Wa We Wi

Widerruf

Der Widerruf beschreibt einen Vorgang, in dem eine Erklärung vom Erklärenden rückgängig gemacht werden kann. Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht wird dem Versicherungsnehmer durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugestanden. Demnach kann eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins und alle nach dem VVG vorgeschriebenen Belehrungen und Bedingungen. Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen und kann ohne Nennung eines Grundes ausgebübt werden.