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Regress

Der Begriff „Regress“ stammt aus der Schadenregulierung. Sofern ein Dritter einen Schaden zu vertreten hat, den ein Versicherungsunternehmen zu begleichen hat, kann das Versicherungsunternehmen den Dritten in Regress nehmen.

Beispiel: Ein Feuerwerk eines Dritten zündet durch herabfallende glühende Stücke das Haus des Versicherungsnehmers an. Der Versicherungsnehmer erhält von seiner Gebäudeversicherung eine Versicherungsleistung. Das Versicherungsunternehmen kann den Dritten, welcher das Feuerwerk zündete,  bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Regress nehmen.

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