Versicherungssteuer

Die Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterliegt in Deutschland nicht der Mehrwertsteuer. Anstelle der Erhebung der Mehrwertsteuer wird die Versicherungssteuer auf die Beiträge (Prämie) zu Versicherungsverträgen erhoben. Nicht jeder Versicherungszweig unterliegt der Versicherungssteuer. Es finden sich Versicherungen auf deren Prämie keine Versicherungssteuer aufgeschlagen wird.

Steuersätze

Versicherungsart (§ 4

, 5, 6 VersStG)

Steuersatz
ab 1. Juli 2010
Steuersatz
2006
Allgemeiner Steuersatz 19,00 % 16,00 %
Feuer- und FBU-Versicherung 13,20 % 11,00 %
Feuerversicherung 13,20 %
Gebäudeversicherung mit Feueranteil 16,34 % 14,75 %
Gebäudeversicherung ohne Feueranteil 19,00 %
Hausratversicherung 19,00 % 15,00 %
Hausratversicherung mit Feueranteil 16,15 %
Sachversicherungen ohne Feueranteil 19,00 %
Unfallversicherung 19,00 %
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,80 % 3,20 %
Krankenversicherung 0,00 %
Lebensversicherung 0,00 %
Rentenversicherung 0,00 %
Hagelversicherung 0,02 %
Seeschiffskaskoversicherung 3,00 % 2,00 %

 

 

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Versicherungsteuer (Deutschland)

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