Verwaltungs-Rechtsschutz: Schulrecht!
Der 8-jährige Sohn von Familie N. besucht die dritte Klasse der Grundschule.
Leider hat der Schüler dort erhebliche Probleme und kann dem Unterricht nicht richtig folgen. Seine schulischen Leistungen sind schlecht und seine Klassenlehrerin beschreibt ihn als verhaltensauffällig. Er stört den Unterricht und ist aufgrund seines Verhaltens in der Klassengemeinschaft isoliert.Die Eltern sind ratlos. Nach Gesprächen mit der Schulleitung lassen sie ihren Sohn ärztlich untersuchen.