Geboren am 27. Mai in Friedberg,ledig, keine Kinder.
Schule in Aindling, Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen, Reischlesche Wirtschaftsschule, Weymouth English Centre, Ausbilung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der Versicherungskammer Bayern, seitdem Eintritt in den Familienbetrieb.
Über Thomas Pötschan
Geboren am 27. Mai in Friedberg,ledig, keine Kinder.
Schule in Aindling, Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen, Reischlesche Wirtschaftsschule, Weymouth English Centre, Ausbilung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der Versicherungskammer Bayern, seitdem Eintritt in den Familienbetrieb.
Eine Flottenversicherung für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann eine kosteneffiziente Lösung sein, da die Schadenhäufigkeit des gesamten Fuhrparks als Maßstab dient. Mit einer Flottenabsicherung können Schadenfreiheitsrabatte für einzelne Fahrzeuge beibehalten werden, und spezielle Deckungsbausteine wie die GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge können individuell berücksichtigt werden. Diese Art der Versicherung belohnt schadenfreies Fahren und sorgt gleichzeitig dafür, dass ein Schaden nicht unverhältnismäßig hohe Beiträge nach sich zieht.
Die Digitalisierung bietet ungeahnte Möglichkeiten, birgt aber auch Cyber-Bedrohungen wie Phishing, Ransomware und Datenlecks. Unternehmen sind verstärkt gefährdet, Opfer von Hackerangriffen zu werden, die enorme finanzielle Verluste und Vertrauensschwund zur Folge haben können. Eine umfassende Cyber-Versicherung ist daher unerlässlich, um finanziellen Schutz und Unterstützung in Krisensituationen zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Absicherung gegen digitale Risiken.
Bei einem Ausflug mit seiner Familie auf einem Pferdehof kam es zu einem schweren Unfall, bei dem die Familie Verletzungen erlitt. Nach dem Vorfall musste der Familienvater die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen und erhielt hierbei Unterstützung durch seine Rechtsschutzversicherung. Letztendlich einigten sich die Parteien gerichtlich auf die Zahlung eines Gesamtbetrages von 160.000,- €, wobei die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung übernommen wurden.
Die Preise für Baumaterialien sind stark gestiegen, was zu einer wahrscheinlichen Anpassung der Gebäudeversicherungsprämien führen wird. Der Baupreisindex für 2023 wird voraussichtlich um 14,73 Prozent steigen, was sich direkt auf die Versicherungsbeiträge auswirkt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um Unterversicherung zu vermeiden und im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein.
Das Landgericht Bochum befasste sich in der Sache mit dem Aktenzeichen 9 S 204/14 um einen strittigen Schadenfall der Teilkaskoversicherung. Der Fahrer des PKW durchfuhr mit diesem eine tiefe, durch Starkregen verursachte Pfütze auf einer Autobahn. Das versicherte Fahrzeug hatte nach der Durchfahrt durch das Wasser einige Schäden die durch Kurzschlüsse hervorgerufen wurden. Der Versicherer lehnte die Leistung zunächst ab. Doch ein Gericht urteilte nun gegen den Versicherer.
Seit 2013 weisen wir unsere Kunden auf eine baldige Beitragserhöhung in der Rechtsschutzversicherung hin. Die Marktanalysen und äußeren Faktoren haben deutlich gemacht, dass eine solche Erhöhung unumgänglich ist. In den letzten Monaten haben einige Rechtsschutzversicherer die Beiträge um ca. 15 % nach oben korrigiert um die steigenden Schadenaufwendungen abzufangen.
Der Griff zum Handy während der Autofahrt ist seit längerem ein Tabu. Das mit Bußgeld belegte Verhalten eines Fahrzeugführers ist hinreichend bekannt. Doch während man das Handy einfach liegen lassen kann, so kann man neue Technik wearables nicht einfach so bei Seite legen. Die neuen Smartwatches, welche in Form einer Uhr am Handgelenk getragen werden, begleiten die Anwender den gesamten Tag am Handgelenk. Muss man als Smartwatch-Nutzer mit einem Bußgeld rechnen?
Wichtige Neuigkeiten für Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder Hausverwaltungen. Rechtlich hat sich im Bereich der Haftung bei Wasserschäden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum etwas geändert. Die bisher vorherrschende Meinung, man könnte nicht haftbar gemacht werden, weil man einen Wasserschaden ja nicht fahrlässig verschuldet, wurde nun in einem Urteil unter die Lupe genommen.
Hubertus G. ist ein lebenslustiger, rüstiger älterer Mann. Er trifft sich gerne mit seinen Freunden und macht Ausflüge und Reisen mit seiner Frau. Eines Tages ist er auf regennasser Fahrbahn mit seinem Auto unterwegs. Trotz angepasster Fahrweise kommt er von der Fahrbahn ab. Hubertus G. muss einen Anwalt einschalten. Dieser erhebt nach erfolglosem Schriftwechsel mit der Unfallversicherung Klage über 400.000,- € aufgrund der Vollinvalidität. Der Anwalt beruft sich hier u.a. auf Fehler im Gutachten.
Vor einiger Zeit berichteten wir über die deutsche Niederlassung der ASTRA Versicherung. In unserem Artikel „ASTRA, der neue Stern am Versicherungshimmel?“ gingen wir auf die modernen Ansätze, das frische Denken und die innovativen Produkte der deutschen Niederlassung der rumänischen ASTRA Versicherung ein. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Erwartungen hoch. Im Verlauf der Geschäftstätigkeit mehrten sich jedoch die Probleme und Anzeichen für tiefgreifendere Probleme.
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