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Beitragsrückerstattung

Unter der Beitragsrückerstattung (oftmals auch in Kurzform als „BRE“ betitelt) versteht man die Rückerstattung bereits bezahlter Versicherungsbeiträge an den Versicherungsnehmer. Eine Beitragsrückerstattung erhält man bei mehreren Versicherungszweigen. Der bekannteste Zweig ist jedoch die private Krankenversicherung.

In Versicherungsprodukten finden sich zwei Arten von Beitragsrückerstattungen.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung erhält der Versicherungsnehmer eine Rückerstattung seiner Beiträge, wenn der Versicherer im vergangenen Versicherungsjahr gut gewirtschaftet hat und einen Überschuss erzielt hat.

Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung soll dem Versicherungsnehmer ein Anreiz geboten werden seine Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Bei Leistungsfreiheit erhält der Versicherungsnehmer eine Rückerstattung von seinen Beiträgen.

Es gibt Mischformen der Beitragsrückerstattung. So kann auch eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung mit vertragliche Vereinbarung nur bei Leistungsfreiheit gewährt werden. Diese Form findet man häufig in den privaten Krankenversicherungen. Hierbei soll zum einen dem Versicherungsnehmer ein Anreiz geschaffen werden seine private Krankenversicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Zum anderen behält sich das Unternehmen im Falle einer schlechten Wirtschaftslage die Beitragsrückerstattung nicht auszuzahlen.

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