Elternzeit

Als Elternzeit bezeichnet man einen geregelten Anspruch auf Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes, den der Arbeitgeber einräumen muss. Den Anspruch auf Freistellung haben berufstätige Eltern (auch Adoptiveltern), wobei jedoch nur ein Elternteil den Anspruch ausüben kann, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Der Arbeitnehmer muss den Anspruch beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Bestandteil der Anmeldung muss der Beginn, das Ende und der evtl. Wunsch einer Teilzeitbeschäftigung sein.

Die Elternzeit ersetzt den Erziehungsurlaub.

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