Endalter

Der Begriff „Endalter“ stammt aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Er beschreibt das Alter mit dem die versicherte Person die Ablaufleistung erhält. In den letzten Jahren wurde zunehmend das flexible Endalter forciert. Hierbei steht es der versicherten Person zu, den Vertrag jederzeit während der flexiblen Ablaufphase abzurufen.

Das Endalter wird grundsätzlich bei Vertragsschluss fixiert und kann in der Regel nicht mehr verändert werden.

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