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Fälligkeit

Die Fälligkeit (oder auch Beitragsfälligkeit) ist der Zeitpunkt an dem der Beitrag zu zahlen ist. Die Fälligkeit kann bei unterjähriger Zahlweise abweichend zur Hauptfälligkeit sein. Bei halbjährlicher Zahlweise könnte der 01.01. die Hauptfälligkeit und der 01.07. eine Beitragsfälligkeit sein.

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