Als Deckungsstock bezeichnet man ein gesondert verwaltetes Vermögen einer Versicherungsgesellschaft zur Begleichung unmittelbarer Ansprüche der Versicherten. Die Verwaltung des Deckungsstocks ist stark durch Gesetze reglementiert. Schließlich werden hier Kundengelder der Versichertengemeinschaft verwaltet die zur Befriedigung der Ansprüche der Versichertengemeinschaft dienen sollen. Die Einhaltung der gesetzlichen Regularien wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.
Unter „Kausal“ versteht man den ursächlichen Zusammenhang mit etwas.
Unter „Kausalität“ versteht man den ursächlichen Zusammenhang mit etwas.
Unter einer „Klausel“ versteht man einen erweiternden oder einschränkenden Zusatz zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Klausel muss bei Vertragsschluss in den zugehörigen Bedingungen oder im Versicherungsschein benannt und ausgeführt sein um Gültigkeit zu erlangen.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor wenn bei mehreren Versicherungsunternehmen für ein und dasselbe Risiko Versicherungsschutz für die gleichen versicherten Gefahren besteht. Damit der Begriff der Mehrfachversicherung perfekt erfüllt ist, müssen die addierten Versicherungssummen oder die im Schadenfall fälligen Entschädigungen aller Risikoträger den Versicherungswert der versicherten Sache übersteigen. Der Versicherungsnehmer darf im Schadenfall insgesamt nicht mehr als […]
Unter „Obliegenheiten“ werden die Pflichten des Versicherungsnehmers bezeichnet. Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich zur Zahlung der Prämie sondern auch zu Obliegenheiten. Eine solche Obliegenheit könnte zum Beispiel die „Weisungen des Versicherers zu befolgen“ sein.
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf der Versicherung. Die normale Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf.
Unter „Passiver Rechtsschutz“ versteht man eine Leistung der Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche ist als „passiver Rechtsschutz“ zu verstehen.
Unter „Pflichtversicherung“ versteht man eine Pflicht zur Versicherung die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Die bekannteste Pflichtversicherung ist die KFZ Haftpflichtversicherung oder die Sozialversicherung. In manchen Bundesländern ist auch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter zur Pflichtversicherung erklärt.
Unter „Police“ versteht man in der deutschen Versicherungssprache den Versicherungsschein. Die Police wird auch Versicherungspolice genannt. Unter der Police versteht man die Urkunde die den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen beurkundet. In der Police sind alle wichtigen Informationen des Versicherungsschutzes abgedruckt. Zu finden sind ebenfalls die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.