Typischerweise gelten Kostenpositionen als „auf erstes Risiko“ versichert. Bei so einem Einschluss werden die „auf erstes Risiko“ versicherten Leistungen vom Versicherer übernommen. Naturgemäß unterliegen versicherte Kosten „auf erstes Risiko“ keiner Kürzung bei Unterversicherung. Typische versicherte Kosten „auf Erstes Risiko“ sind: Aufräumungs- und Dekontaminationskosten Bewegungs- und Schutzkosten
Die Ersatzleistung wird oftmals auch Entschädigung oder Entschädigungsleistung genannt. Es handelt sich hierbei um die vertraglich vereinbarte und zugesicherte Leistung eines Versicherungsunternehmens die nach Eintritt eines versicherten Schadenfalls zur Zahlung fällig wird. Die Ersatzleistung (oder auch Entschädigung, Entschädigungsleistung) wird begrenzt durch die Versicherungssumme (oder auch Deckungssumme genannt) bzw. bei einem Teilschaden durch den Versicherungswert der […]
Der Begriff „Erstes Risiko“ ist ein Synonym für „Auf erstes Risiko“. Bitte schauen Sie unsere Lexikonartikel „Auf erstes Risiko“ an.
Als „GAP“ bezeichnet man häufig die GAP-Deckung. Bitte lesen Sie hierzu unseren Lexikon Artikel zur GAP-Deckung.
Als Gutachterkosten bezeichnet man jene Kosten die für einen Sachverständigen anfallen um einen Schaden oder eine andere Sache einzuschätzen.
In den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ist festgelegt, welche Hilfsmittel verordnet werden dürfen und von den Krankenkassen bezahlt werden. Hilfsmittel Alle im Gesundheitswesen zur Verfügung stehenden Mittel um seine Lebensqualität zur verbessern und ihm zur Gesundung zu verhelfen sind als Hilfsmittel bezeichnet. Typische Hilfsmittel sind Rollstühle, Gehhilfen oder Rollatoren. Heilmittel Als Heilmittel bezeichnet man jene Mittel, […]
Unter Hotelkosten versteht man eine Versicherungsleistung die oftmals im Rahmen einer Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung erbracht werden. Die Hotelkosten dienen dazu einen Bewohner einer schadenbedingt unbewohnbaren Wohnung extern in einem Hotel unter zu bringen. Die Leistung wird bezahlt, bis die versicherte Wohnung wieder bewohnbar ist.
Unter einer „Klausel“ versteht man einen erweiternden oder einschränkenden Zusatz zu den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Klausel muss bei Vertragsschluss in den zugehörigen Bedingungen oder im Versicherungsschein benannt und ausgeführt sein um Gültigkeit zu erlangen.
Siehe unseren Lexikonartikel zur Mallorca-Police.
Die „Mallorca-Police“ gibt Deckung beim Führen/Fahren von Mietwägen im europäischen Ausland. In vielen Ländern, in denen Mietwägen ausgeliehen werden, ist nur eine relativ geringe Mindestversicherungssumme nötig, weshalb oftmals im Schadenfall die Versicherungssummen nicht ausreichen um alle Ansprüche zu befriedigen. Die Mallorca-Police ist hier eine wichtige Ergänzung für alle Mietwagen-Fahrer. Der Versicherungsnehmer, der in seiner KFZ […]