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Andienungsrecht

Ein „Andienungsrecht“ beschreibt die vertragliche Verpflichtung eines Vertragspartners zum Kauf einer (üblicherweise) geleasten Sache zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Oftmals wird ein Andienungsrecht für den Fall einer fehlgeschlagenen Vertragsverlängerung vereinbart.

Anspruchsteller

Der Anspruchssteller (bei KFZ Haftpflichtschäden auch gerne als „AST“ bezeichnet) ist derjenige im Schadensfall oder Leistungsfall der für sich oder einen Dritten Ansprüche stellt. Bei einem KFZ Haftpflichtschaden wäre der Geschädigte automatisch auch ein Anspruchsteller. Es kann je nach Situation auch mehrere Anspruchsteller geben.