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Unterversicherung

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist.
Wenn ein Schadenfall eintritt und es wird eine Unterversicherung festgestellt, erhält der Versicherungsnehmer nur gemäß dem Verhältnis zwischen Versicherungswert und Versicherungssumme eine Ersatzleistung.

Beispiel:

30.000 € Schadenhöhe
50.000 € Versicherungssumme
100.000 € Versicherungswert (=benötigte Versicherungssumme)

Entschädigungsformel: (Versicherungssumme : Versicherungswert) x Schadenhöhe
Im oben genannten Fall: (50.000 : 100.000) x 30.000 € = 15.000 €

Der Versicherungsnehmer würde im o. g. Fall also nur 15.000 € erhalten.

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