Der Begriff „Leitungswasser“ stammt aus dem Bereich der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Leitungswasser ist Wasser in
- Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
 - Einrichtungen der Warmwasserheizun oder Dampfheizung (sowie aus Wärmepumpen und/oder Solarheizungsanlagen)
 - Aquarien und Wasserbetten
 - Sprinkler und Berieselungsanlagen
 
Die Versicherungsunternehmen haben die Gestaltungsmacht bei der Definition von „Leitungswasser“.
Unsere genannten Leitungen können also unter umständen in Ihrem Versicherungsvertrag nicht zutreffen.
