Der Begriff „Leitungswasser“ stammt aus dem Bereich der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung. Leitungswasser ist Wasser in
- Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung
- Einrichtungen der Warmwasserheizun oder Dampfheizung (sowie aus Wärmepumpen und/oder Solarheizungsanlagen)
- Aquarien und Wasserbetten
- Sprinkler und Berieselungsanlagen
Die Versicherungsunternehmen haben die Gestaltungsmacht bei der Definition von „Leitungswasser“.
Unsere genannten Leitungen können also unter umständen in Ihrem Versicherungsvertrag nicht zutreffen.