Vorvertragliche Anzeigepflicht

Eine der wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers ist die „Vorvertragliche Anzeigepflicht“. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht, spricht man von einer Anzeigepflichtsverletzung. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht es nach der novellierung des VVG im Jahre 2008 im wesentliches um eines: Alle im Antrag gestellten Fragen müssen vom Versicherungsnehmer unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Die meisten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen entstehen während der Gesundheitsprüfung.

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