Werden die Bewertungsreserven gekappt?

In Berlin wird derzeit die Kappung der Bewertungsreserven von den verhandelnden Parteien der großen Koalitionsrunde geprüft. Dieses Thema kam unmittelbar nach der Senkung des Leitzins durch die EZB auf den Tisch. Gegenstand der Prüfung ist die endgültige Kappung der Bewertungsreserven der Lebensversicherer.

Seit Anfang November zahlen die Banken lediglich 0,25 % Zinsen bei der EZB für die Eindeckung mit frischem Geld. Dieser niedrige Zinssatz resultiert aus der Senkung des Leitzins um 25 Basispunkte. Die Senkung des Leitzins hat dabei auch Auswirkungen auf die Schuldenstaaten innerhalb der EU. Die EZB versucht mit ihrem Kurs der anhaltenden Euro-Krise entgegenzuwirken. Einer der großen Negativaspekte ist jedoch der gleichzeitig sinkende Zins für die Einlagen von Sparern und Lebensversicherern. Die Verhandlungspartner der Koalitionsrunde kommen deshalb zu einer großen Runde im Willy-Brandt-Haus zusammen, um das Thema Bewertungsreserven erneut zu prüfen.

Was versteht man unter Bewertungsreserven?

ABewertungsreservenls Bewertungsreserven bezeichnet man bilanzielle Buchgewinne von Wertpapieren. Sie entstehen, wenn sich der aktuelle Marktwert eines Wertpapiers über dem Einstandspreis befindet. Wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus bestehen derzeit sehr hohe Bewertungsreserven für festverzinsliche Papiere. Da die Versicherer ihre Papiere in der Regel bis zum Ende halten, sind dies jedoch keine tatsächlichen Erträge, sondern Scheinreserven, die sich am Ende wieder auflösen. Der tatsächliche Wert der Zinspapiere besteht in der regulären Ausschüttung der Zinsen von Jahr zu Jahr. (Quelle: GDV)

Da die Versicherungsgesellschaften die Versicherten an den Bewertungsreserven aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu 50% beteiligen müssen, steht diese gesetzliche Regel nun auf dem Prüfstand. Bereits die Schwarz-Gelbe Koalition (bis 2013) hatte die Änderung der gesetzlichen Regularien auf dem Prüfstand. Der Plan der Koalition war es, die Beteiligungen der Versicherten an den Bewertungsreserven zu begrenzen. Damit müssten die Betroffenen bei der Auszahlung ihrer Policen teils auf viel Geld verzichten. Die Politiker hatten zum Gesetzesentwurf nachträglich noch eine Härtefallklausel eingeschoben, diese sah jedoch noch einen Abschlag von fünf Prozent vor. Diese Maßnahme hatte der Bundestag bereits beschlossen, erst der Bundesrat rief am 14. Dezember 2012 den Vermittlungsausschuss an und verhinderte somit das Inkrafttreten des Gesetzes. Es bleibt weiterhin spannend wie die derzeit verhandelte „große Koalition“ dieses Thema aufgreift.

Geht es nach der SPD, soll das von CDU und FDP entworfene, aber gescheiterte Gesetz in diesem Zustand verbleiben. Zwar erwartet man bei der SPD wegen der Niedrigzinsphase eine Verschlimmerung des Problems bei den Bewertungsreserven, laut FAZ fordert der SPD-Politiker Zöllmer von den Versicherern jedoch „selbst einen Beitrag zu leisten“. Höchst fraglich ist, ob die Versicherer auch Altverträge mit 3,5 % und mehr Verzinsung weiterhin bedienen können, schließlich dürfte sich der Referenz-Zinssatz der Lebensversicherer von 2012 auf 2013 um rund 0,3 % auf dann insgesamt 3,3 % senken. Durch die Unterschreitung der 3,5 %-Marke müssen die Versicherer die höher verzinsten Alttarife bereits mit Reserven bedienen, um die Versprechen zu halten. Bei Altverträgen mit 4 % Verzinsung stammte die Zinsgutschrift bereits dieses Jahr teilweise aus Reserven.

Vor der Kulisse einer aus Versichertensicht negativen Wirtschaftsentwicklung versuchen wir, Sie weiterhin auf dem Laufenden zu halten.

 

 

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