Implosion
Eine „Implosion“ ist der plötzliche Zusammenbruch eines Objekts infolge eines Außendrucks, der höher als der Innendruck ist. Eine Implision kann jedoch durch andere Kräfte verursacht werden. Die Implosion ist der Gegensatz der Explosion.
Eine „Implosion“ ist der plötzliche Zusammenbruch eines Objekts infolge eines Außendrucks, der höher als der Innendruck ist. Eine Implision kann jedoch durch andere Kräfte verursacht werden. Die Implosion ist der Gegensatz der Explosion.
Der Begriff „Erstes Risiko“ ist ein Synonym für „Auf erstes Risiko“. Bitte schauen Sie unsere Lexikonartikel „Auf erstes Risiko“ an.
Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Der Brand ist als versicherte Gefahr in den Sachversicherungen einschließbar. In der Gebäudeversicherung war die „Brandversicherung“ viele Jahre eine Pflichtversicherung.
Ein Blitzschlag ist die unmittelbare Einwirkung eines Blitzes auf versicherte Sachen durch direktes Auftreffen auf den versicherten Sachen. Die Gebäudeversicherung, Sach-Inhaltsversicherung und Hausratversicherung haben Überspannungsschäden durch Einwirkung eines Blitzes in der Regel mitversichert.
In der Gebäudeversicherung, gewerblichen Sachversicherung und Hausratversicherung wird unter anderem nach der Bauartklasse des Gebäudes, in dem sich das zu versichernde Risiko befindet, gefragt. Die Bauartklasse beschreibt die Bauausführung des Gebäudes. Bauartklasse bei klassischer Bauweise Klasse Beschaffenheit der Außenwände Dacheindeckung I massiv (Mauerwerk, Beton) hart (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) II Stahl- […]
Im Versicherungsdeutsch ist eine „Gefahr“ im allgemeinen als „Möglichkeit der Bedarfsentstehung“ beschrieben. Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags werden versicherte Gefahren fixiert und das Resultat aus der Realisierung der versicherten Gefahren auf den Risikoträger (Versicherungsgesellschaft) übertragen. Der Risikoträger ist bei Eintritt eines Versicherungsfalls aus einer versicherten Gefahr als zur Leistung verpflichtet Im Versicherungsdeutsch findet sich für […]
Das Wort „Einbruchdiebstahl“ ist eine Zusammensetzung der Wörter Einbruch und Diebstahl. Der Einbruchdiebstahl ist eine besonders schwere Form des Diebstahls. Er bezeichnet nicht die bloße Wegnahme von Sachen sondern die schwerere Form. Für den Einbruchdiebstahl ist es notwendig das der oder die Täter in einen umschlossenen Raum oder in ein Gebäude mittels Einbruch, Einstieg oder […]