Dritter

Ein Dritter ist eine natürliche oder juristische Person die neben zwei Parteien in einer Rechtsbeziehung (z. B. Vertrag) auftritt und mit eigenen Rechten beteiligt sein kann oder beteiligt wird. Ein Dritter kann zum Beispiel eine bezugsberechtigte Person in einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung sein. Ein Dritter kann jedoch auch eine versicherte Person sein.

In einem Schadenfall (z. B. Autounfall) ist der Dritte in der Regel die geschädigte Person. Der Dritte wird hierbei auch Anspruchsteller. Diese Person hat weder mit dem Versicherungsunternehmen noch mit dem Versicherungsnehmer eine Rechtsbeziehung.

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