Drittverwendbarkeit

Die „Drittverwendbarkeit“ ist ein anderes Word für den Fachbegriff „Fungibilität“. Es handelt sich hierbei um einen hauptsächlich bei Leasingverträgen vorkommenden Begriff. Die Vereinbarung einer Drittverwendbarkeit dient der Leasinggesellschaft zur Weiterverwertung des Leasingsobjekts im Falle von Zahlungsproblemen oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

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