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Gefährdungshaftung

Eine Haftung resultiert üblicherweise aus einem nachgewiesenen Verschulden. Bei der „Gefährdungshaftung“ entsteht die Haftung aufgrund Besitz, Betrieb oder Unterhalt eines Gefahrenbereichs oder einer Einrichtung, welche eine Gefahrenquelle bzw. ein Risiko darstellt. Die Gefährdungshaftung kann ohne Verschulden eintreten.

Die Gefährdungshaftung trifft zum Beispiel Öltankbesitzer, Hundehalter oder auch Fahrzeughalter.

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