Das Deckungskapital bezeichnet den Teil des angesammelten Versicherungsbeitrags, der nicht für die Übernahme von Risiken dient sondern verzinslich angesammelt werden. Aus dem Beitrag zu einer Lebensversicherung wird neben der verzinslichen Ansammlung von Geldern auch das Risiko eines vorzeitigen Ablebens der versicherten Person getragen. Diese Risikoübernahme verursacht Kosten die vom Beitrag vor der Zuführung zum Deckungskapital […]
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Siehe hierzu unseren Artikel zur Erstprämie.
Die „Erstprämie“ wird auch als Einlösungsbetrag oder Einlösungsprämie bezeichnet. Bei der Erstprämie handelt es sich um einen Bestandteil eines geschlossenen Versicherungsvertrags der äußerst wichtig ist. Sollte es keine anderslautende vertragliche Vereinbarung geben, tritt der Versicherungsschutz erst nach Eingang der Erstprämie in Kraft. Hiervon ausgenommen sind anderslautende vertragliche Vereinbarungen wie zum Beispiel die vorläufige Deckung (eVB) […]
Die Fälligkeit (oder auch Beitragsfälligkeit) ist der Zeitpunkt an dem der Beitrag zu zahlen ist. Die Fälligkeit kann bei unterjähriger Zahlweise abweichend zur Hauptfälligkeit sein. Bei halbjährlicher Zahlweise könnte der 01.01. die Hauptfälligkeit und der 01.07. eine Beitragsfälligkeit sein.
Als Folgeprämie bezeichnet man jene zu leistenden Zahlungen nach Begleichung der Erstprämie. Die Prämien richten sind immer nach der vertraglich vereinbarten Versicherungsperiode. Wann genau eine Folgeprämie fällig wird ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Die Fälligkeit der Folgeprämie ist von der vertraglich vereinbarten Zahlweise abhängig. Wie jede Prämie von Versicherungsverträgen sind diese im Voraus fällig. Die […]
Als „Prämie“ wird das Entgelt des Versicherungsnehmers für den vom Versicherungsunternehmen zu erbringenden Versicherungsschutz bezeichnet. Die Prämie wird dem Versicherungsnehmer vom Versicherungsunternehmen in Rechnung gestellt. Die Prämie zu einem Versicherungsvertrag unterliegt der Versicherungssteuer (abgekürzt durch Vst. oder VersSt.). Teil der Prämie können auch Zuschläge des Versicherungsunternehmens werden. Zuschläge darf das Versicherungsunternehmen z. B. für unterjährige […]
Als „Prämien“ bezeichnet man den Beitrag zu einem Versicherungsvertrag. Für weitere Informationen verweisen wir auf unseren Lexikon Artikel zur Prämie von Versicherungsverträgen.
Als „Überweisung“ bezeichnet man die Zahlung ohne Bargeld. Bei einer „Überweisung“ muss der Zahlende oder ein bevollmächtigter einen Auftrag zur Überweisung an sein Kreditinstitut / Bank geben und die Zahlung hiermit auslösen. Die Zahlung per Überweisung nimmt, bis auf die Antragsstellung beim Kreditinsitut, keine Zeit in Anspruch. Eine Überweisung kann auch in zeitlichen Abfolgen geplant […]
Vers.-St. ist eine Abkürzung für Versicherungssteuer