A B D E F G H I K L M N O P Q R S T Ü V W Z
Ab An Au

Abhandenkommen

Eine Sache ist abhandengekommen, wenn der unmittelbare Besitzer oder sein Besitzmittler ohne seinen Willen den Besitz verliert, bspw. durch Diebstahl oder Verlust. (Quelle: Jauernig/Berger, 15. Auflage München 2014 § 935 Rn. 2f.) Als Abhandenkommen wird der unfreiwillige Verlust einer Sache bezeichnet, deren Wiederinbesitznahme als äußerst unwahrscheinlich gilt. Abhandenkommen in der Sachversicherung Wenn das Abhandenkommen von […]