Verwaltungs-Rechtsschutz: Schulrecht!

Der 8-jährige Sohn von Familie N. besucht die dritte Klasse der Grundschule.
Leider hat der Schüler dort erhebliche Probleme und kann dem Unterricht nicht richtig folgen. Seine schulischen Leistungen sind schlecht und seine Klassenlehrerin beschreibt ihn als verhaltensauffällig. Er stört den Unterricht und ist aufgrund seines Verhaltens in der Klassengemeinschaft isoliert.Die Eltern sind ratlos. Nach Gesprächen mit der Schulleitung lassen sie ihren Sohn ärztlich untersuchen. Dabei wird eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert und aufgrund der Schwere der Erkrankung sogar eine stationäre Behandlung empfohlen.

Die Eltern sind ratlos. Nach Gesprächen mit der Schulleitung lassen sie ihren Sohn ärztlich untersuchen. Dabei wird eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert und aufgrund der Schwere der Erkrankung sogar eine stationäre Behandlung empfohlen. Die Eltern folgen der ärztlichen Empfehlung. Der Junge unterzieht sich einer achtwöchigen stationären psychiatrischen Behandlung. Erfreulicherweise zeigt die Behandlung sehr gute Erfolge.

Nach Auffassung der Ärzte ist es anschließend aber notwendig, dass das Kind nicht mehr an die alte Schule zurückkehrt, sondern die Schule wechselt. Dazu ist jedoch die Genehmigung der Schulleitung erforderlich. Die Schulleistung verweigert die Genehmigung.

Mit der Angst, dass die Erfolge der Therapie wieder zunichte gemacht werden, wenden sich Ihre Kunden an einen Rechtsanwalt. Dieser kann in vielen Gesprächen mit Ihren Kunden, der Schulleitung und dem Kultusministerium eine Lösung erreichen. Die Schulleitung erteilt die Zustimmung zum Wechsel und die Eltern des Jungen suchen eine andere aufnahmebereite Schule.

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Aufgrund der hohen Bedeutung, der vielen Telefonate und des immensen Zeitdrucks rechnet der Rechtsanwalt zulässigerweise die Höchstgebühr ab.

Selbst bei dem geringen Gegenstandswert von 5.000,- € ergeben sich bereits Gebühren in Höhe von 1.466,08 €. Diese Kosten werden von der AUXILIA erstattet.

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz versichert.

Der Verwaltungs-Rechtsschutz ist im Privat-Rechtsschutz und somit in jeder gängigen Produktkombination enthalten.

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JUR-Life 10/2014 – Rechtsschutz-Leistungsfälle aus der Praxis

 

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