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Gefahr

Im Versicherungsdeutsch ist eine „Gefahr“ im allgemeinen als „Möglichkeit der Bedarfsentstehung“ beschrieben. Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags werden versicherte Gefahren fixiert und das Resultat aus der Realisierung der versicherten Gefahren auf den Risikoträger (Versicherungsgesellschaft) übertragen. Der Risikoträger ist bei Eintritt eines Versicherungsfalls aus einer versicherten Gefahr als zur Leistung verpflichtet

Im Versicherungsdeutsch findet sich für die „versicherte Gefahr“ das Synonym „versichertes Wagnis“. Ebenfalls kann die „versicherte Gefahr“ auch als „Risiko“ bezeichnet werden.

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